Die Lutherstadt Wittenberg erhebt ab dem 01.07. 2026 eine Bettensteuer auf private und geschäftliche Übernachtungen in Wittenberg.

FAQ

Wie hoch ist die Bettensteuer?

Die Bettensteuer wird grundsätzlich nach der Dauer des Aufenthaltes im Erhebungsgebiet bemessen. Bei Übernachtungsgästen bemisst sich die Aufenthaltsdauer nach der Anzahl der Übernachtungen. Der Beitrag beträgt je Übernachtung 3,00 EUR.

Wer muss die Bettensteuer zahlen?

Die Bettensteuer wird unabhängig vom Anlass der Übernachtung erhoben. Eine Unterscheidung zwischen privaten und beruflichen Aufenthalten erfolgt nicht.

 

Wer ist von der Bettensteuer befreit?

Von der Bettensteuer befreit sind gemäß § 8 der Satzung:

  • Minderjährige
     
  • schwerbehinderte Personen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 80
     
  • Begleitpersonen schwerbehinderter Personen mit einem Ausweis mit Merkzeichen „B“
     
  • Personen, die zum Zweck einer zwingend notwendigen medizinischen Behandlung in der Stadt übernachten müssen
     
  • Auszubildende, Studierende und Schüler bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres

Die jeweiligen Voraussetzungen sind durch geeignete Nachweise zu belegen.

Wofür wird die Bettensteuer erhoben?

Ziel ist eine gleichmäßige Erhebung bei allen entgeltlichen Übernachtungen sowie eine Beteiligung der Übernachtungsgäste an der Nutzung der touristischen Infrastruktur der Stadt.

Wo wird die Bettensteuer gezahlt?

Die Bezahlung der Bettensteuer erfolgt direkt bei Ihrem Vermieter.

Kontakt

Lutherstadt Wittenberg Marketing GmbH
Markt 26
06886 Lutherstadt Wittenberg

Tel.: 03491 419260
Fax: 03491 419264
E-Mail: bettensteuer@wittenberg.de
Web: www.wittenberg-marketing.de